Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2014
1. Aufl. 2014
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S. 138I. Einführung und Ausgangslage
Im Zuge der Umsetzung der Abschlussprüfer-Richtlinie (8. EU-Richtlinie) wurde durch das URÄG 2008 der § 269a UGB „Internationale Prüfungsstandards“ aufgenommen. Darin wurde verankert, dass bei Übernahme der International Standards on Auditing (ISA) durch die Europäische Kommission künftig (Konzern-)Abschlussprüfungen unter Einhaltung dieser Grundsätze durchzuführen sind. Dadurch soll gewährleistet werden, dass vorgeschriebene Abschlussprüfungen in den Mitgliedstaaten eine hohe Qualität aufweisen und international vergleichbar sind. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen Abschlussprüfer von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities) verpflichtet werden, die ISA anzuwenden. Den Mitgliedstaaten sollte das Recht eingeräumt werden, die Verpflichtung zur Anwendung der ISA auch für Abschlussprüfungen von anderen Unternehmen gesetzlich vorzuschreiben.
Nationale Prüfungsstandards können folglich in den Mitgliedstaaten so lange angewendet werden, bis eine formelle Übernahme der ISA durch die Europäische Kommission erfolgt. Dieses besondere Komitologieverfahren wird als „adoption“ bezeichnet. Danach werden nationale Bestimmungen, w...