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Evaluation des Modellprojekts Kinderschutz/Kindesabnahme bei Anträgen gemäß § 211 Abs 1 ABGB
Der Themenbereich Kinderschutz und Kindesabnahme ohne Einverständnis der Eltern wird seit dem Jahr 2015 von Vertreter*innen der beteiligten Berufsgruppen in Arbeitsgruppen diskutiert. 2019 entstand daraus das Modellprojekt „Verfahrensablauf bei Anträgen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 211 Abs 1 ABGB“. Dieser Beitrag präsentiert die wichtigsten Ergebnisse der Evaluation dieses Projekts.
I. Kinderschutz und Kindesabnahme ohne Einverständnis der Eltern
Das Ziel des Modellprojekts „Verfahrensablauf bei Anträgen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 211 Abs. 1 ABGB“ besteht in einer inhaltlichen Verbesserung und Standardisierung des gerichtlichen Verfahrensablaufs. Obsorgeanträge gem § 211 Abs 1 ABGB werden vom KJHT gestellt, weil unmittelbare Gefahr für das Kindeswohl besteht und keine Einigung mit den Obsorgeträger*innen erzielt werden konnte. Im Zuge der oft lange dauernden Verfahren sind Belastungen für die Familien, besonders aber für die betroffenen Kinder, meist unvermeidbar. Für Säuglinge und kleine Kinder bedeuten lange Verfahren einen massiven Eingriff in ihre psychosoziale Entwicklung. Beinahe ein Viertel der Kinder in der vorliegenden Erhebung ist unter zwei Jahre alt. Fachlich fundierte Entscheidungen zur Vermeidung von l...