Zivilprozessrecht kompakt
1. Aufl. 2022
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S. 355. Die Prozessphase
5.1. Die Vorbereitende Tagsatzung
Die vorbereitende Tagsatzung (VTS) dient primär dazu, unter Bezugnahme auf die Schriftsätze den Streitgegenstand zu erörtern und allfällige Unklarheiten auszuräumen.
Das Vorbringen kann innerhalb der VTS grundsätzlich noch „straffrei“ ergänzt werden, bis zu diesem Zeitpunkt liegt noch keine Verspätung vor. Freilich ist es ein Zeichen von Professionalität, wenn kein ergänzendes Vorbringen Ihrerseits notwendig ist und auch dem Gericht Ihre Anspruchsgrundlage, Ihr Begehren und dessen Höhe schon von Beginn an schlüssig dargelegt wurden.
Zwischen dem Zugang der Ladung, welche Sie als Parteienvertreter erhalten, und der VTS sollen zumindest drei Wochen liegen (§ 257 Abs 1 ZPO).
In der VTS müssen zunächst die Schriftsätze und sonstiges Vorbringen mündlich vorgetragen werden, denn nur was vorgetragen und auch protokolliert wurde, gilt als tatsächlich geschehen.
Die Urkunden müssen dargestellt werden und die Parteien(vertreter) haben die Möglichkeit sich zu deren Echtheit (also Übereinstimmung mit dem Original) sowie Richtigkeit (also korrekter Wiedergabe der darin enthaltenen Informationen) zu äußern.
5.1.1. Der Vergleichsversuch
Sofern keine Zurückweisungsgr...