Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Recht
1. Aufl. 2020
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S. 1881. Zur Fragestellung
Diesem Beitrag geht es in systemimmanenter Herangehensweise um Überlegungen zur Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise „im“ Verfassungsrecht. Gegenstand sind also „Anwendungsfälle“ einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Bestandteil der Ermittlung des Sinngehalts verfassungsrechtlicher Vorschriften, also der Normen des Verfassungsrechts. „Wirtschaftliche Betrachtungsweise“ meint die Heranziehung ökonomischer Argumente für diese Sinnermittlung, und zwar ungeachtet der Inhalte des Arguments. Ob das Argument etwa in einem Rational-choice-Ansatz besteht oder verhaltensökonomisch fundiert ist, ist für die hier gewählte Herangehensweise Teil der Sinnermittlung der Verfassungsvorschrift, aber keine auf der Ebene des Auslegungsarguments einer „wirtschaftlichen Betrachtungsweise“ als solches zu treffende Vorentscheidung. Mit anderen Worten: die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ als in diesem Sinn Auslegungsargument ist gegenüber dem Inhalt des ökonomischen Arguments zunächst neutral.
Damit grenzt sich diese Untersuchung gegenüber anderen möglichen Herangehensweisen ab, die „ökonomische Perspektiven auf die Verfassung“ anwenden. Es geht also nicht um ökono...