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Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg) WiR

Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Recht

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4235-2

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Dokumentvorschau
Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Recht (1. Auflage)

S. 1201. Offenheit des Privatrechts

1.1. Keine allgemeine Gesetzesbestimmung

Weder das Gesellschaftsrecht noch das Übernahmerecht sieht – im Gegensatz zu anderen Rechtsbereichen, wie etwa zum Steuerrecht in § 21 BAO oder zum Sozialversicherungsrecht in § 539a ASVG – eine allgemeine Bestimmung vor, die die wirtschaftliche Betrachtungsweise anordnet. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise findet sich aber durchaus auch im Gesellschaftsrecht. Der Grund, warum keine besondere Regelung vorliegt, die die wirtschaftliche Betrachtungsweise jedenfalls in bestimmten Situationen anordnet, während andere Rechtsgebiete wie die BAO oder das Sozialversicherungsrecht und auch das Bilanzrecht dies anordnen, ist leicht erklärt. Im öffentlichen Recht dominiert die am Wortlaut und der Systematik des Gesetzes orientierte Auslegungsweise, die darauf zielt, die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsträgern und Hoheitsträgern zu ordnen. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist daher dort eine Besonderheit und muss angeordnet werden. Im Privat- und Gesellschaftsrecht sind die systematische, aber vor allem auch die teleologische Auslegung ein jederzeit heranziehbares Instrument, sodass diese Besonderheit überhaupt nicht betont werden muss. V...

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