Wertmaßstäbe
1. Aufl. 2019
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1. S. 112 Einleitung
Das Pflichtteilsrecht ist im Grundsatz darauf gerichtet, bestimmten nahen Angehörigen eines Verstorbenen zum Zeitpunkt dessen Ablebens den Erhalt des Pflichtteils, dh eines bestimmten Vermögenswerts, zu gewährleisten. Der Pflichtteil entspricht einem quotenmäßig bestimmten Anteil am Vermögen des Verstorbenen und leitet sich daher in seiner Höhe vom Wert des Vermögens des Verstorbenen ab. Lebzeitige Schenkungen des Verstorbenen können diesen Vermögenswert unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Der so ermittelte Pflichtteil kann dem Berechtigten vom Verstorbenen in Form von Schenkungen unter Lebenden oder Zuwendungen auf den Todesfall zugewiesen werden. Soweit der Pflichtteil nicht auf diese Weise zugewendet wurde, erwirbt der Pflichtteilsberechtigte einen Geldleistungsanspruch auf den nicht gedeckten Restwert seines Pflichtteils. Um die Höhe des Pflichtteils und eines ergänzenden Geldleistungsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten ermitteln zu können, ist daher im Ergebnis die Bewertung des Vermögens des Verstorbenen sowie der von diesem zugewiesenen Schenkungen und Zuwendungen erforderlich. Im Folgenden soll auf Grundlage einer Erläuterung der Funktionsweise des Pf...