Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Umsatzsteuerrecht
1. Aufl. 2020
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S. 318Zusammenfassung
Die Eigentümergemeinschaft ist eine juristische Person des Privatrechts. Ihre zivilrechtliche Rechtsfähigkeit ist auf Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung nach dem WEG eingeschränkt (vgl § 2 Abs 5 WEG). Außerhalb der Liegenschaftsverwaltung kann sie weder Rechte erwerben noch Verbindlichkeiten eingehen oder klagen bzw geklagt werden (vgl § 18 Abs 1 WEG). Nach hM entsteht die Eigentümergemeinschaft im selben Zeitpunkt wie das Wohnungseigentum, also mit Einverleibung des Wohnungseigentums im Grundbuch (vgl § 5 Abs 3 WEG). Ab diesem Zeitpunkt kann ihr grds auch umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft zukommen.
Für den Beginn der Unternehmereigenschaft reichen bereits Vorbereitungshandlungen aus. Umsätze müssen noch nicht ausgeführt werden. Die Vorbereitungshandlungen werden regelmäßig von der Eigentümergemeinschaft selbst vorgenommen. Es ist aber auch möglich, dass ihre unternehmerische Tätigkeit durch andere Unternehmer vorbereitet wird. Als vorbereitende Unternehmer kommen die Miteigentümergemeinschaft, einzelne Miteigentümer oder der Alleineigentümer einer Liegenschaft in Betracht (Vor-Eigentümergemeinschaft). Wird an der Liegenschaft später Wohnungseigentum begründet, muss die Vor-Eigentümergemeinsch...