Vorstandsorganisation in der AG
1. Aufl. 2019
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S. 14513. Die Vorsitzperson des Vorstands
Die Vorstandssitzung ist der Rahmen für die gemeinschaftliche und organisierte Entscheidungsfindung durch den Gesamtvorstand. Um eine Sitzung aus organisatorischer Sicht möglichst reibungslos über die Bühne zu bringen, braucht es eine Person, die sich dieser Aufgabe annimmt bzw der diese Aufgabe zugeordnet wird. Gleiches gilt für die Repräsentation gegenüber den anderen Gesellschaftsorganen sowie der Öffentlichkeit. Liegt ein mehrgliedriger Vorstand vor, kommt diese Aufgabe der Vorsitzperson zu, wenn eine solche bestellt ist.
Die Vorsitzperson hat aber nicht nur aus organisatorischer Sicht große Bedeutung. Auch inhaltlich spielt sie eine gewichtige Rolle: § 70 Abs 2 AktG statuiert für die Vorsitzperson ein Dirimierungsrecht. Im Fall von Stimmengleichstand gibt die Stimme der Vorsitzperson nach der gesetzlichen Regelung den Ausschlag. Das Dirimierungsrecht kann damit bei Beschlussfassungen den entscheidenden Unterschied ausmachen.
Aus der organisatorischen und inhaltlichen Sonderrolle ergibt sich eine herausgehobene Stellung innerhalb des Vorstandsgefüges. Diese kann durch menschliche Facetten verstärkt sein, etwa wenn die Vorsitzperson mit einer „gesunden Portion“...