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Georg Durstberger

Vorstandsorganisation in der AG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4104-1

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Dokumentvorschau
Vorstandsorganisation in der AG (1. Auflage)

S. 7912. Die Geschäftsordnung des Vorstands

Das AktG kennt den Begriff der Geschäftsordnung nicht. Einen inhaltlichen Anknüpfungspunkt bietet C-Regel 16 des ÖCGK, die vorsieht, dass in der Geschäftsordnung die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand geregelt sind.

Obwohl eine ausdrückliche normative Grundlage fehlt, ist die Geschäftsordnung iwS (dazu sogleich unter 12.1.) als Steuerungselement und Organisationsrahmen des Vorstandshandelns anerkannt. Sie ist zu einer unternehmerischen Notwendigkeit geworden, mit deren Hilfe das arbeitsteilige Zusammenwirken im Vorstand durch bestmögliche Nutzung zeitlicher Kapazitäten und fachlicher Qualifikationen der Vorstandsmitglieder gewährleistet wird. Eine Geschäftsordnung hat sich an den gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu halten. Dh, sie kann keine Regelungen treffen, die zwingend in der Satzung festgeschrieben sein müssen (vgl § 17 AktG). Mit einer Geschäftsordnung können organisatorische Maßnahmen geregelt sowie Kompetenzen und Aufgaben innerhalb des Vorstands verteilt werden. Kompetenzen zwischen den Organen kann sie freilich nicht verschieben.

12.1. Begriffsabgrenzung

Die Geschäftsordnung in ihrer Gesamtheit stellt den allgemeinen Organisationsrahmen...

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