Vorstandsorganisation in der AG
1. Aufl. 2019
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S. 5311. Funktion und Aufgaben des Vorstands
Es obliegt dem Vorstand, die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten, dh frei von Weisungen durch den Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung die Geschäfte zu führen und die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Ihm kommt damit der erheblichste Einfluss auf die wirtschaftlichen Geschicke der Gesellschaft zu. Durch die ausdrücklich zugeordnete Leitungsaufgabe grenzt er sich vom Aufsichtsrat und der Hauptversammlung ab. Insbesondere dem Aufsichtsrat steht er – trotz dessen Überwachungskompetenz – gleichberechtigt gegenüber. Die vom Gesetz zugeordnete weisungsfreie Leitungsbefugnis ist für sämtliche Organe der Gesellschaft beachtlich und auch durch die Satzung nicht verrückbar.
Dieses Kapitel widmet sich der Funktion und den Aufgaben des Vorstands. Es ist der Frage nach der Abgrenzung zwischen Leitung und Geschäftsführung nachzugehen. Darauf aufbauend sind die Aufgaben des Vorstands klar herauszuarbeiten. Damit bildet dieses Kapitel einen wesentlichen Beitrag für die Grundlage, auf der im Folgenden, insbesondere im Kapitel Geschäfts-/Ressortverteilung, aufgebaut wird.
11.1. Leitung und Geschäftsführung
Die bisherigen Ausführungen begnügten...