Vorstandsorganisation in der AG
1. Aufl. 2019
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S. 227. Der Vorstand als Kollegialorgan
Es gibt verschiedene Gründe einen ein- oder mehrgliedrigen Vorstand als Leitungsorgan einzusetzen. In Deutschland wird ganz allgemein (und ohne nähere Begründung) vertreten, dass der Vorstand der Aktiengesellschaft in der Regel ein Kollegialorgan und damit mehrgliedrig ist. Ein Vorstand bestehend aus einer Person ist – wie oben bereits erwähnt – nach dem AktG jedenfalls zulässig, allerdings gerade in größeren Gesellschaften nicht besonders häufig.
Es hängt jedenfalls von mehreren Einflussfaktoren ab, ob ein ein- oder mehrgliedriger Vorstand eingerichtet wird. Dazu zählen das von der Gesellschaft betriebene Unternehmen und dessen Strukturen, dh unternehmensspezifische Aspekte (etwa eine Börsenotierung und die Einbettung in einen Konzern bzw die Stellung der Gesellschaft in einem Konzerngefüge). Zudem können Eigentümerinteressen als Gestaltungsfaktor identifiziert werden. Abgesehen von diesen Parametern können auch normative Vorgaben die Einrichtung eines mehrgliedrigen Vorstands notwendig machen.
7.1. Anknüpfungspunkt betriebenes Unternehmen
Das von der Gesellschaft betriebene Unternehmen bzw dessen strukturelle Ausgestaltung ist der zentrale Anknüpfungspu...