Verwaltungs- und Abgabenvollstreckung
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 3221. Rechtsschutz im Abgabenexekutionsrecht
1.1. Die Bedeutung des Rückstandsausweises
§ 4 AbgEO stellt den Rückstandsausweis in den Mittelpunkt der Abgabenvollstreckung. Für die Vollstreckung braucht es einen Exekutionstitel. Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen die über Abgaben zugestellten Rückstandsausweise in Betracht. Diese Rückstandsausweise müssen mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehen sein.
Damit verweist § 4 AbgEO auf § 229 BAO:
„Als Grundlage für die Einbringung ist über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis elektronisch oder in Papierform auszustellen. Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, daß die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren“.
Der Rückstandsausweis ist somit von zentraler Bedeutung für die Abgabenexekution. Die Vollstreckung setzt einen Rückstandsausweis voraus und baut auf ihm auf. Ein unrichtiger Rückstandsausweis kann zu einer Exekution führen, die an sich un...