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Holoubek/Lang (Hrsg)

Verwaltungs- und Abgabenvollstreckung

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4161-4

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Dokumentvorschau
Verwaltungs- und Abgabenvollstreckung (1. Auflage)

S. 2401. Einleitung

Man stelle sich folgende Fallkonstellation vor: Gegen eine Person bestehen mehrere Ansprüche unterschiedlicher Behörden. Beide Behörden entschließen sich zu vollstrecken und mittels desselben Vollstreckungsmittels auf dieselbe Sache zu greifen. Für diese und ähnliche Situationen hat die AbgEO Kollisionsnormen vorgesehen. Die Kollisionsnormen für das Zusammentreffen von Vollstreckungsverfahren mehrerer Behörden bzw einer Behörde und des Gerichts fanden sich bis zur durch Novelle BGBl I 2019/104 in § 79 ff AbgEO, in den auf Grundlage der AbgEO erlassenen § 8, 9 DfVO sowie in § 567, 568 Geo und § 2 EintrV.

Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG erfolgte eine Änderung der AbgEO mit der insbesondere die Begrifflichkeiten an die neue Organisationsstruktur der Bundesfinanzverwaltung angepasst wurden. Insbesondere spricht die AbgEO nunmehr von „Abgabenbehörden“ statt „Finanzämtern“ und vom „abgabenbehördlichen“ statt „finanzbehördlichen“ Vollstreckungsverfahren. Mit dem FORG wurden weiters „Doppelgleisigkeiten“ zwischen AbgEO, DfVO und Geo beseitigt. Insbesondere wurden die in der DfVO getroffenen Regelungen „in gestraffter Form“ in die AbgEO übernommen und die bisherigen Verordnungsermächtigungen in § 79 Abs 4, 82, 85 Abs 2 AbgEO aufgehobe...

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