Verwaltungs- und Abgabenvollstreckung
1. Aufl. 2021
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S. 2181. Die Grundsätze des Vollstreckungsverfahrens nach der Abgabenexekutionsordnung
1.1. Die verfahrensrechtlichen Grundsätze der AbgEO vor dem Hintergrund ihrer historischen Entstehung
Eine politische Exekution von Steuern, also eine Exekution ohne Mitwirkung der Gerichte, wurde erstmalig im Jahr 1784 ermöglicht. An der Zuständigkeit zur Vollstreckung von Abgabenschulden hat sich seit mittlerweile 237 Jahren im Grundsatz auch wenig geändert, denn der Weg der behördlichen Abgabenexekution, neben der weiterhin möglichen gerichtlichen Exekution, wurde bei Einführung der Exekutionsordnung im Jahr 1895 aufrecht erhalten. Während die EO als wichtigste Rechtsquelle der gerichtlichen Exekution seit dem neunzehnten Jahrhundert besteht, wurde eine einheitliche Regelung der finanzbehördlichen Abgabenexekution jedoch erst Mitte des zwanzigstens Jahrhunderts erreicht. Im Jahr 1949 war die in Aussicht genommene einheitliche Regelung des gesamten Abgabenverfahrens (der späteren BAO) noch nicht absehbar, aber auf Grund der Dringlichkeit der Schaffung einer einheitlichen Verfahrensgrundlage war eine Teilregelung des finanzbehördlichen Abgabenvollstreckungsverfahrens dennoch geboten. Dass diese mit gewissen Unannehmlichkeiten – n...