Verwaltungs- und Abgabenvollstreckung
1. Aufl. 2021
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S. 1561. Begriff „Sondervollstreckungsrecht“
Der Begriff „Sondervollstreckungsrecht“ kommt als solcher – soweit ersichtlich – weder in der österreichischen Rechtsordnung noch in der rechtswissenschaftlichen Literatur vor. Aus diesem Grund ist für Zwecke dieses Beitrages zuvorderst das im Folgenden zugrunde gelegte Verständnis dieses Begriffes annäherungsweise zu bestimmen.
Dazu ist es zunächst zweckmäßig, sich das allgemeine „System“ des Vollstreckungsrechts nach dem VVG vor Augen zu führen: Das System des Vollstreckungsrechtes nach dem VVG setzt die Erlassung eines Leistungsbescheides oder Rückstandsausweises seitens der Verwaltungsbehörde bzw die Erlassung eines Leistungserkenntnisses seitens eines Verwaltungsgerichts voraus. Sofern die im Leistungsbescheid oder im Leistungserkenntnis vorgesehene Leistungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt wird, hat die Vollstreckungsbehörde (über Antrag der Titelbehörde) eine Vollstreckungsverfügung (einen Vollstreckungsbescheid) zu erlassen oder kann – bei Geldleistungen – die Einleitung des gerichtlichen Exekutionsverfahrens beantragen. In der Vollstreckungsverfügung wird eines der im VVG vorgesehenen Vollstreckungsmittel angeordnet. Die faktisch...