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Weinzierl

Typische Fehler in der Umsatzsteuer

Vertragsgestaltung, Steuerbefreiung, Rechnungen und Vorsteuerabzug, Reverse Charge System, Inland/Ausland, Tipps und Beispiele (dbv)

3. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7041-0709-1

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Typische Fehler in der Umsatzsteuer (3. Auflage)

S. 505. Entgelt

5.1. Schadenersatz

Echter Schadenersatz liegt vor, wenn jemand aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung Ersatz für einen Schaden leisten muss, für den er einzustehen hat. Beim echten Schadenersatz mangelt es am Leistungsaustausch und am Entgelt. Daher ist er nicht steuerbar.

Beispiel:

Ein Autohändler schließt mit einem Kunden den Vertrag über die Lieferung eines Sondermodelles ab. Nach Ablauf der Lieferfrist erklärt sich der Kunde außerstande, den abholbereiten Pkw zu übernehmen. Die vom Autohändler verrechnete Stornogebühr unterliegt als echter Schadenersatz nicht der Umsatzsteuer.

Beispiel:

Der Maschinenbauer M liefert an den Unternehmer A eine Maschine, die nicht ordnungsgemäß funktioniert. Der Mangel ist behebbar, und M ist im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, den Mangel zu beheben. A beauftragt den Unternehmer B, den Mangel zu beheben. Die Reparaturkosten belastet A an M weiter.

Ist der Mangel behebbar, kann A im Rahmen der Gewährleistung grundsätzlich Verbesserung oder Preisminderung von M verlangen. Lässt A die Maschine von einem Dritten (hier: B) beheben, kommt das einer Preisminderung gleich. Die zu ersetzenden Nachbesserungskosten mindern das...

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