Typische Fehler in der Umsatzsteuer
3. Aufl. 2018
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S. 193. Lieferungen
3.1. Ausfuhrlieferungen
3.1.1. Ausländischer Abnehmer
Eine Ausfuhrlieferung ist steuerfrei (§ 7 Abs 1 UStG), wenn
der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung ins Drittland befördert oder versendet hat, oder
der Unternehmer das Umsatzgeschäft, das der Lieferung zugrunde liegt, mit einem ausländischen Unternehmer abgeschlossen hat, und der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittland befördert oder versendet hat (ausgenommen Touristenexporte).
Schließt der Lieferer den Liefervertrag mit einem inländischen Abnehmer ab, der den Gegenstand ins Drittland befördert oder versendet (Abhollieferung), so ist die Lieferung, auch wenn ein Ausfuhrnachweis erbracht wird, steuerbar und steuerpflichtig. Der Lieferer stellt Umsatzsteuer an den Abnehmer in Rechnung, die sich der inländische Abnehmer unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen kann.
3.1.2. Ausfuhr- und Buchnachweis bei Exporten
Im Falle von Exporten in Drittländer ist ein Ausfuhrnachweis zu führen (§ 7 Abs 4 UStG). Was als Ausfuhrnachweis gilt, ergibt sich aus dem UStG.
Beim sogenannten „Touristenexport“ ist der Ausfuhrnachweis durch die mit der zollamtlichen Ausfuhrbestätigung versehene Ausfuhrbescheinigung zu führen.
Es empfiehl...