Typische Fehler in der Umsatzsteuer
3. Aufl. 2018
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S. 112. Vertragsgestaltung
Vertragliche Vereinbarungen haben oft große Wirkung für die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäftsfällen. Fehlende und mangelhafte Vereinbarungen können daher zu Kostenbelastungen, jedenfalls aber zu zusätzlichen administrativen Aufwändungen führen.
Bereits vor der Ausführung von Umsätzen sollte zwischen den Vertragspartnern die umsatzsteuerliche Behandlung des Geschäftsfalles und deren vertragliche Nebenpflichten, wie zB Rechnungsstellung, Erbringung und Aufbewahrung von Nachweisen, abgeklärt und gegebenenfalls schriftlich vereinbart werden.
2.1. Kaufverträge allgemein
2.1.1. Der zivilrechtliche Preis
Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, gilt der vereinbarte Kaufpreis im Zweifel und sofern nicht anders in der Branche üblich als Bruttobetrag, dh inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Wird daher der Kaufpreis nicht eindeutig als Nettokaufpreis bezeichnet (zB der Preis versteht sich netto zuzüglich einer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer), gehen allfällige Umsatzsteuerbeträge zu Lasten des Verkäufers.
Der Preis sollte im Vertrag ausdrücklich als Nettopreis exklusive einer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer bezeichnet werd...