Teilzeitformen
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 554. Sonderformen der Teilzeitarbeit
4.1. Allgemein
Außerhalb der allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die Teilzeitarbeit, welche im AZG geregelt sind, finden sich besondere Teilzeitformen, für welche spezielle gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten sind.
Im Folgenden sollen die wesentlichen Teilzeitformen, für die es gesetzliche Sonderbestimmungen gibt, dargestellt werden.
Im Zusammenhang mit jenen Teilzeitbeschäftigungen, welche unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können (zB Altersteilzeit), wird das Hauptaugenmerk auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen gelegt. Eine grundlegende Darstellung der Fördervoraussetzungen würde den Rahmen dieses Werkes sprengen, so dass diesbezüglich lediglich auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen werden kann.
4.2. Altersteilzeit
4.2.1. Allgemein
Verringert ein Dienstgeber mit älteren Dienstnehmern die Arbeitszeit, kann seitens des AMS ein Altersteilzeitgeld an den Dienstgeber gewährt werden, sofern dieser auch einen Lohnausgleich leistet. Während die Fördervoraussetzungen in § 27ff AlVG geregelt sind, fehlen spezielle arbeitsrechtliche Bestimmungen über die Gestaltung der Altersteilzeit (ATZ).
Im Folgenden wird die Rechtslage...