Reisekostenabrechnung
3. Aufl. 2016
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S. 305 Steuerliche Abrechnung von Reisekosten
5.1 Pauschale Tagesgelder für Inlandsdienstreisen
Ein Dienstnehmer kann als Abgeltung für seinen Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen ein pauschales Tagesgeld in Anspruch nehmen.
Bei Inlandsdienstreisen kann für 24 Stunden (24-Stunden-Regelung) ein Maximalbetrag von € 26,40 ausbezahlt werden. Sieht eine lohngestaltende Vorschrift höhere Tagesgelder vor, dürfen diese trotz Nachweis nicht steuerfrei belassen werden. Somit stellen über den maximalen Tagessatz bezahlte Tagesgelder steuerpflichtige, laufende Bezüge dar ().
Für die Abrechnung von Tagesgeldern ist nachstehendes maßgeblich:
Dauert die Dienstreise weniger als drei Stunden, steht kein steuerfreies Tagesgeld zu.
Geht die Reisedauer über die drei Stunden hinaus, ist für jede angefangene Stunde ein Zwölftel (das sind € 2,20) zu rechnen (Zwölftelaliquotierung).
Der Dienstnehmer hat Anspruch auf das volle Tagesgeld, wenn seine Dienstreise mehr als 11 Stunden dauert. Das ihm zustehende Tagesgeld gilt dann für 24 Stunden.
Erfolgt eine Abrechnung nach Kalendertagen, steht das Tagesgeld für den Kalendertag zu. Andere Aliquotierungsregelungen aufgrund einer lohngestaltende...