Reisekostenabrechnung
3. Aufl. 2016
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S. 234 Reisekosten nach einer lohngestaltenden Vorschrift
4.1 Allgemeines
Durch die Reisekosten-Novelle 2007 erhielten die Reisekosten nach einer lohngestaltenden Vorschrift erstmals eine gesetzliche Grundlage. Zu finden ist dieser Reisekostenbegriff in § 3 Abs 1 Z 16b EStG.
Da die Tages- und Nächtigungsgelder gemäß § 26 Z 4 EStG streng zu beurteilen sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, für bestimmte Gruppen von Dienstnehmern und für bestimmte Tatbestände günstigere Bestimmungen über Reisekosten zuzulassen. Im Folgenden werden nun die Voraussetzungen besprochen.
4.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
Für die Steuerfreiheit müssen hierbei die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sein:
der Dienstnehmer hat nur dann Anspruch auf abgabenfreie pauschale Tagesgelder, wenn diese in einer steuerlich anerkannten lohngestaltenden Vorschrift geregelt sind,
wenn der Dienstnehmer ganz bestimmte Tätigkeiten ausübt,
wenn die Höhe der pauschalen Tagesgelder den Maximalbetrag von € 26,40 nicht übersteigt, und
die Reiseaufwandsentschädigungen nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohnes oder der üblichen Lohnerhöhungen geleistet werden.
4.3 Welche lohngestaltenden Vorschriften sind steuerlich anerkannt?
Als lohngestaltende Vorschriften...