Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
4. Aufl. 2021
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S. 374. Kompetenzzentrum LSDB
4.1. Österreichische Gesundheitskasse als „Kompetenzzentrum LSDB“
In Vollziehung der durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geschaffenen Bestimmungen ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse das Kompetenzzentrum LSDB eingerichtet. Das Kompetenzzentrum LSDB an sich ist nicht mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet und kann daher selbst nicht Träger von Rechten und Pflichten sein. Die dahinter stehende juristische Person ist die Österreichische Gesundheitskasse. Rechtlich korrekt ist also von der „Österreichischen Gesundheitskasse als Kompetenzzentrum LSDB“ zu sprechen. In der Praxis setzt sich jedoch allein die Bezeichnung „Kompetenzzentrum LSDB“ durch.
Ist in der Folge vom Kompetenzzentrum LSDB die Rede, ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich die „Österreichische Gesundheitskasse als Kompetenzzentrum LSDB“ gemeint.
4.2. Aufgaben
Das Kompetenzzentrum LSDB verrichtet seine Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Die Österreichische Gesundheitskasse untersteht in diesem Zusammenhang den Weisungen des zuständigen Bundesministers. Im Gegenzug trägt der Bund die Aufwendunge...