Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
4. Aufl. 2021
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S. 91. Einleitung
1.1. Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Lohn- und Sozialdumping gilt als sozialpolitisch unerwünschte Erscheinung. Einerseits wird Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthalten, andererseits steht Lohn- und Sozialdumping einem fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen entgegen. Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) hat der österreichische Nationalrat Ende März 2011 gesetzliche Grundlagen beschlossen, um gleiche Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer zu schaffen, damit der faire Wettbewerb zwischen den Unternehmen sichergestellt werden kann.
1.2. Öffnung des Arbeitsmarktes
Als Grundrecht der Europäischen Union wurde die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Verhältnis zu Österreich ab auf Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen nunmehr endgültig ausgeweitet (Rumänien und Bulgarien folgten im Jahr 2014). Dies ist einer Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus diesen Staaten gleichzuhalten.
Gerade im Zuge der Öffnung des Arbeitsmarktes wurde eine Verstärkung des Phänomens „Lohn- und Sozialdumping“ ...