Konjunkturpaket & Investitionsprämiengesetz
1. Aufl. 2020
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S. 352. Gastronomie-/Künstler-Paket
2.1. Vorbemerkungen
Die Wirtschaftssektoren Beherbergung und Gastronomie sowie der Bereich Kultur und Kunst waren nicht nur durch den Lock-Down im März 2020 sondern auch durch die späteren Einreise- und Ausreisebeschränkungen stark betroffen. Der Gesetzgeber hat darauf mit mehreren Gesetzesinitiativen reagiert, die vorzustellen sind.
2.2. Umsatzsteuerliche Maßnahmen in Gastronomie/Beherbergung und Kunst
Mit dem am im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz (BGBl I 60/2020) zur Änderung der Umsatzsteuer, wurden umsatzsteuerliche Vergünstigungen für Gastronomie, Beherbergung, Printmedien und Künstler geschaffen.
2.2.1. Umsätze der Gastronomie
Gemäß § 28 Abs 52 Z 1 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer für die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken iSd § 111 Abs 1 GewO von 10% auf 5%. Dies gilt für Umsätze, die nach dem und vor dem ausgeführt werden.
Damit soll eine Umsatzsteuerreduktion für jene Umsätze ermöglicht werden, für die eine Gewerbeberechtigung nach § 111 Abs 1 GewO vorliegen muss oder aber, die der Art nach der gewerblichen Gastronomie nach dieser Bestimmung der GewO entsprechen.
Den Erläuterungen des Abänderungsantrages ist daher zu entnehm...