Bilanzierung 2024
20. Aufl. 2024
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S. 312Kapitel 15 Fragestellungen in Zusammenhang mit der Bilanzierung von Energiekostenförderungen
15.1 Allgemeines
15001
Durch den Energiekostenzuschuss bzw die Förderung nach dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 hat die Bundesregierung auf die durch den Ukraine-Russland-Konflikt bzw durch die indirekten CO2-Kosten gestiegenen Energiekosten reagiert, um insbesondere energieintensive Unternehmen, die international tätig sind, in deren Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses ergeben sich daraus vielfach Fragestellungen hinsichtlich des Zeitpunktes der bilanziellen Erfassung und deren Höhe. Darüber hinaus sind auch Angabe- und Ausweiserfordernisse zu beachten.
15.2 Relevanter Zeitpunkt für den bilanziellen Ansatz
15002
Sowohl nach § 4 Abs 2 der Förderrichtlinie zum Stromkosten-Ausgleich 2022 als auch den Förderrichtlinien zum Energiekostenzuschuss 1 und dem Energiekostenzuschuss 2 der aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) bzw den diesen Richtlinien zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen ergibt sich, dasskein Rechtsanspruch auf eine Förderungbesteht. Dementsprechend ist nach AFRAC-Stellungnahme 6 eine Forderung aus einem Zuschuss nur dann zuaktivi...