Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit
1. Aufl. 2020
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S. 961. Der Ermessensseismograf
Will man sich über die Lage des Verhältnisses von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit informieren, liegt es nahe, auch nach dem Ermessen zu fragen. Immerhin wird dem Ermessen nichts weniger zugeschrieben, als gerade in dieser Beziehung über seismographische Fähigkeiten zu verfügen.
Erfassen und beauskunften können soll es Umfängliches: die Rollenverteilung zwischen Justiz und Verwaltung und das Verständnis ihrer Funktion im Wandel der Zeit; die Qualität der Verantwortung, die der Verwaltung für die Rechtsanwendung, und jene, die den Gerichten für die Kontrolle zukommt; wenn nicht überhaupt das Gewicht der Verwaltung im Gefüge der Staatsgewalten, das Vertrauen in sie, oder auch den „Vertrauensvorschuss“, der ihr jeweils aktuell zuteil wird.
So sichtlich überpointiert die Anspruchshaltung damit artikuliert ist, so zielsicher trifft sie die Diskussionen zur Ermessensfrage in einem Kern: Ermessen liegt – quer über die europäischen Verwaltungsrechtsordnungen hinweg – für gewöhnlich in der Mitte dessen, was nicht selten als ein Bereich der „Eigenständigkeit“ oder auch als „Eigenbereich“ der Verwaltung abgesteckt wird. Eine Zone des Verwaltungshandelns, in d...