Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 571. Einleitung
1.1. Aufgabenzuweisung
1.1.1. Exklusivität gegenüber Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland haben eine wesentliche Gemeinsamkeit: Der Zuständigkeitsbereich dieser nach Art 20 Abs 2 GG Staatsgewalt ausübenden Organe erstreckt sich auf Abgabenangelegenheiten. Dadurch besteht eine Exklusivität gegenüber der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Finanzverwaltung obliegt dabei der Vollzug von Steuergesetzen insbesondere durch den Erlass von Verwaltungsakten und anderen hoheitlichen Maßnahmen. Der in Art 20 Abs 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung hat in § 85 Satz 1 AO seinen Niederschlag gefunden. Danach sind die Finanzbehörden verpflichtet, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen. Die von der Finanzverwaltung unabhängige Finanzgerichtsbarkeit hat die Aufgabe, durch Richterspruch die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überprüfen und dadurch dem Rechtsunterworfenen Schutz zu gewähren und die Finanzverwaltung soweit erforderlich zu mäßigen.
1.1.2. Unabhängigkeit von der Finanzverwaltung
Die Aufgabenteilung zwischen Finanzverwa...