Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit
1. Aufl. 2020
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S. 301. Einleitung
Das Modell der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat einen langen Weg zurückgelegt und immer wieder Rückschläge hinnehmen müssen, bis es dann doch – mehr oder weniger einer politischen Zwangslage geschuldet – aus der Taufe gehoben werden konnte. Dieser Beitrag soll verdeutlichen, wie der teilweise recht irrationale Prozess verlaufen ist. Es waren letztlich nicht unbedingt nur inhaltliche Fragen und sachliche Notwendigkeiten, die aus den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere auch aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen resultierten, die zur Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt haben. Die Motive waren mitunter viel banaler. Im Folgenden wird versucht, die Entwicklungen nicht ausschließlich durch die juristische Brille zu betrachten, zumal gerade verfassungsrechtliche Notwendigkeiten in den vielen Phasen des Entwicklungsprozesses Reformen nicht zum Durchbruch verhelfen konnten.
2. Die unterschiedlichen Entwicklungsstadien
Aus der Entstehung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz, insbesondere aus den Materialien zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle-2012, wird deutlich, dass diese über zwanzig Jahre von int...