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Dietmar Czernich/Andreas Grabenweger/Bernd Guggenberger/Christoph Haidlen/Marlene Wachter

Vertragsrecht für Unternehmen

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3740-2

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Dokumentvorschau
Vertragsrecht für Unternehmen (2. Auflage)

S. 13212. Insolvenz des Vertragspartners

12.1. Allgemeine Aspekte

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt wesentlich von den Zahlungen seiner Vertragspartner für die erhaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Im Geschäftsleben kommt es aber regelmäßig vor, dass ein Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann oder will. Wenn auch alternative Streitbeilegungsmethoden scheitern, wird der Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch nehmen und den Prozessweg bestreiten. Im Falle seines Obsiegens kann er seine Forderung gegen den immer noch nicht zahlenden Schuldner im Wege der Exekution zwangsweise durchsetzen, indem er das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung seiner Forderung verwerten lässt. Bei Exekutionen ist das Prioritätsprinzip maßgeblich: Exekutionsführende Gläubiger erhalten ihre Forderungen in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Exekutionsanträge befriedigt. Es gilt der Grundsatz: Je früher ein Gläubiger Exekution gegen den Schuldner führt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er seine Forderung vollständig aus dem Vermögen des Schuldners befriedigen kann.

Die Art der Verwertung des Schuldnervermögens ändert sich maßgeblich, sobald das Vermögen des Schuldne...

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