Verträge und Vertragsmanagement in Unternehmen
2. Aufl. 2022
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S. 20713. Vertragsrecht
13.1. Rechtliche Grundlagen
Der österreichischen Rechtsordnung liegt der Grundsatz der Privatautonomie bzw Vertragsfreiheit zugrunde, wonach jedermann selbst entscheiden kann, ob, mit wem und mit welchem Inhalt er einen Vertrag abschließen möchte. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht grenzenlos. Einerseits legt die Rechtsordnung auch im Bereich des Vertragsrechts zwingende Bestimmungen fest, gegen welche nicht verstoßen werden darf. Andererseits ist auch der „Geist unserer Rechtsordnung“ immer zu berücksichtigen; wesentliche Verstöße dagegen werden als sittenwidrig qualifiziert und sind gem § 879 ABGB nichtig. Einschränkungen der Vertragsfreiheit gibt es zB aus folgenden Überlegungen:
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs (siehe dazu Regelungen im UWG, Kartellrecht, Gewerberecht ua)
Soziale Gründe (siehe dazu Regelungen im MRG, PHG, KSchG ua)
Allgemeine Gerechtigkeits- und Wohlfahrtsstaatsüberlegungen (zB bei gesetzlichem Kontrahierungszwang)
Weiters wird die Vertragsfreiheit durch zahlreiche verwaltungsrechtliche Vorschriften eingeengt.
13.1.1. Vertragsfreiheiten
Die österreichische Rechtsordnung kennt vier Ausprägungen der Vertragsfreiheit:
Abschlussfreiheit: Die Abschlussfreiheit beinhaltet das R...