Verträge des Versicherungsrechts
1. Aufl. 2020
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S. 293. Standardisierungen bei Versicherungsverträgen (Berisha)
Um die Geschäftsabläufe zu rationalisieren und zu bewältigen, ist es auch in der Versicherungsbranche üblich, mit Standardmusterbedingungen zu arbeiten. Es sind dies die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsgeschäfts, die zumeist als Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bekannt sind. Diese werden vor allem als gleiche Grundlage für den Versicherungsvertragsabschluss im Massengeschäft, also im standardisierten Privatkundengeschäft eingesetzt, wo es gerade nicht um einmalige und individuelle Sachverhalte, sondern um eine Vielzahl von gleichartig gelagerten Fällen geht. In der gewerblichen und industriellen Versicherung, wo dagegen spezielle Versicherungslösungen nötig sind, werden die Versicherungsverträge auch individuell ausgehandelt und vereinbart.
3.1. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
3.1.1. Allgemeines
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind vorformulierte und standardisierte Vertragsbestimmungen des Versicherers für eine Vielzahl von Verträgen, die der Versicherer im Rahmen des Abschlusses der Versicherungsverträge seinen Versicherungsnehmern zugrunde legt. Sie werden vom Versicherer aufges...