Verträge des Versicherungsrechts
1. Aufl. 2020
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S. 11. Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts (Berisha)
1.1. Einführung in das Privatversicherungsrecht
Es entspricht einem tiefen menschlichen Bedürfnis, sich gegen mögliche Risiken (Gefahren) zu versichern, die das tägliche Leben mit sich bringt. Um der Schutzbedürftigkeit des Einzelnen über die staatliche Grundversicherung hinaus gerecht zu werden, bieten private Versicherungsunternehmen (im allgemeinen Sprachgebrauch auch Versicherer oder Versicherung) ergänzenden privaten Versicherungsschutz an, indem die Möglichkeit angeboten wird, sich freiwillig gegen bestimmte Personen- und Vermögensrisiken entgeltlich abzusichern. Bei der Privatversicherung handelt es sich somit um einen privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsschutz, der sowohl einen Schutz für die Person als auch den Schutz des Vermögens umfasst. Die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer wird mit Ausnahme von einigen Pflichtversicherungen privatautonom und nicht wie in der Sozialversicherung von Gesetzes wegen begründet.
Gegenstand des Privatversicherungsrechts ist das Versicherungsvertragsrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht und das Versicherungsunternehmensrecht. Im Mittelpunkt unserer Be...