Bilanzierung von versicherungstechnischen Rückstellungen nach VAG 2016
1. Aufl. 2023
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S. 2064. Die Bilanzierung versicherungstechnischer Rückstellungen gemäß IFRS 17
4.1. Einleitung
„Die Finanzberichterstattung ist das wichtigste Informationsinstrument über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens für externe Dritte.“ Der vollständige Abschluss gemäß IFRS besteht aus der Bilanz, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Anhang (oftmals auch als Notes bezeichnet).
Bei den IFRS fehlt eine verpflichtende Gliederung der einzelnen Elemente des Jahresabschlusses; es gibt lediglich gemäß IAS 1 Mindestangaben sowie Gliederungskriterien. Dies ist auf die „Philosophie der IFRS“ zurückzuführen, die die konkrete Ausgestaltung und den Informationsgehalt der Posten dem bilanzierenden Unternehmen selbst überantwortet. Der damit einhergehende Vorteil besteht in der Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des Unternehmens; der damit einhergehende Nachteil wiederum besteht in der eingeschränkten Vergleichbarkeit über Unternehmen hinweg. Dies ist stark abweichend zur UGB/VAG-Bilanzierung, bei der ein dezidiertes Gliederungsschema für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung vorgegeben ist.
Der Anhang gemäß IFRS ist in der ...