Vernehmungsverbote und Aussagverweigerungsrechte
1. Aufl. 2021
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S. 1106. Finanzstrafrecht
6.1. Der Zeuge im Finanzstrafverfahren
Zusammengefasst versteht man auch im Finanzstrafrecht unter einem Zeugen eine physische Person, die über bestimmte Tatsachen, die für das Finanzstrafverfahren von Bedeutung sind, aussagen soll.
Als Träger des Personalbeweises stellt er ein Beweismittel dar und erfüllt mit seiner Aussage die Pflicht eines österreichischen Staatsbürgers, welche mit Zwangsmitteln durchsetzbar ist.
Jede Person, die in der Lage ist Wahrgenommenes mitzuteilen und wiederzugeben, ist auch zeugnisfähig. Dies muss nicht unbedingt mündlich erfolgen und das Alter und die physische und psychische Eignung spielen dabei keine Rolle, sodass auch Kinder als Zeugen in Betracht kommen. Es muss eine verständliche Aussage von ihnen erwartet werden können und sohin spielt wirklich nur die Eignung sich verständlich mitzuteilen eine Rolle. Dem steht die Zeugnisunfähigkeit im Einzelfall entgegen. Eine solche kann etwa bei einer Wahrnehmungs- oder Mitteilungsunfähigkeit oder bei einem Konflikt mit anderen Verfahrenspositionen vorliegen. Ein Mitglied des Spruchsenats kann beispielsweise nicht auch sein eigener Zeuge sein und vernommen werden.
Von einem Zeugen ist jedoch e...