Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht
2. Aufl. 2020
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S. 243XXIII. Teilnahme an Gewinnspielen
Bei einem Gewinnspiel handelt es sich idR um eine Preisausschreibung (eine besondere Art der Auslobung). Teilnehmer, die sich mit der Teilnahme den Bedingungen unterwerfen, sind berechtigt, nach einem im Vorhinein festgelegten Bestimmungsverfahren als Gewinner eines Preises einen Vermögenswert (oder Rechte) zu erwerben.
A. Rechtsnatur der Auslobung bzw Preisausschreibung
Bei einer Auslobung nach § 860 ABGB handelt es sich um eine an einen bestimmten Personenkreis gerichtete Zusage einer Belohnung für eine bestimmte Leistung oder einen erwarteten Erfolg, wie etwa die Zusage eines Entgelts bei Finden eines im öffentlichen Raum verlorenen Schmuckstücks. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird das einseitige Rechtsgeschäft verbindlich; „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Bei einer Preisausschreibung erwartet sich der Auslobende mehrere Leistungen bzw Erfolge binnen einer bestimmten Frist. Die Leistungen der Bewerber werden bewertet bzw nach im Vorhinein bestimmten Kriterien ausgewählt. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Auslobendem und Leistungserbringer sind die Regeln des entsprechenden Vertragstyps (nach dem ABGB) anzuwenden.