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Trentinaglia

Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3726-6

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Dokumentvorschau
Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht (2. Auflage)

S. 46IX. Leitlinien der Vermögensverwaltung im Kindschaftsrecht

Mit dem KindRÄG 2001 wurden die Leitlinien für die Vermögensverwaltung im Kindschaftsrecht neu konzipiert.

Die zentrale Bestimmung ist jene des § 164 Abs 1 ABGB, wonach Eltern das Vermögen ihres minderjährigen Kindes mit der Sorgfalt ordentlicher Eltern zu verwalten haben. Die Maxime lautet, dass das Vermögen des Minderjährigen im Bestand zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren ist, sofern das Kindeswohl nichts anderes erfordert. Das Geld des Minderjährigen (= Mündelgeld) ist nach den Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld nach den § 215 bis 220 ABGB anzulegen. Außerdem gibt § 138 Z 11 ABGB vor, dass in wirtschaftlichen Angelegenheiten das Wohl des Kindes entsprechend zu berücksichtigen bzw zu fördern ist (siehe sogleich).

§ 164 Abs 2 ABGB regelt, dass aus dem Vermögen des Minderjährigen neben den Kosten der Vermögensverwaltung und jenen für die Erhaltung des Vermögens auch die für den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb erforderlichen Aufwendungen und fälligen Zahlungen entrichtet werden können.

§ 158 ABGB regelt, dass, wer mit der Obsorge des Minderjährigen betraut ist, auch dessen Vermögen zu verwalten hat. Wer zur Vermögensverwaltung berechtigt ist, kann den Minderjährigen in ...

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