Verlustvorträge bei gruppenbezogenen Umgründungen
1. Aufl. 2019
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S. 143. Grundlagen
3.1. Verluste im Steuerrecht
3.1.1. Verwertung von Verlusten
Die Besteuerung hat grundsätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen anzuknüpfen. Folglich ist der Besteuerung (lediglich) das disponible Einkommen (sohin das nach Abzug der mit der Erzielung der Einkünfte zusammenhängenden Ausgaben verbleibende Einkommen) zu unterwerfen. Dieses für das österreichische Steuerrecht elementare „objektive Nettoprinzip“ findet – anders als das die besonderen persönlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen berücksichtigende subjektive Nettoprinzip – für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen Geltung.
Dies berücksichtigend ist daher sowohl der Einkommen- als auch der Körperschaftsteuer das von einem Steuerpflichtigen innerhalb eines Kalenderjahres bezogene Einkommen zugrunde zu legen (vgl § 2 Abs 1 EStG; § 7 Abs 1 KStG). Das Einkommen stellt dabei den Gesamtbetrag der Einkünfte aus den in § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit den sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergebenden Verlusten und nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen dar (vgl § 2 Abs 2 EStG; § 7 Abs 2 KStG).
Der einen Ausfluss des steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzips (im Speziellen des objektiv...