Verlustvorträge bei gruppenbezogenen Umgründungen
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 62. Rechtswissenschaftliche Methodenlehre
2.1. Auslegung von Steuergesetzen und ergänzende Rechtsfortbildung
Der Begriff „Recht“ wird oftmals als ein System von Normen beschrieben, das dem längerfristigen Zusammenleben einer Gruppe von Menschen dienen soll.
Von den Normadressaten muss das „Recht“ angewendet werden, wobei die Anwendung des Rechts grundsätzlich durch Subsumtion vonstattengeht. Bei diesem „Subsumtionsvorgang“ wird versucht, einen bestimmten Lebenssachverhalt (Untersatz) den Tatbestandselementen einer bestimmten Rechtsnorm (Obersatz) zuzuordnen. Gelingt diese Zuordnung, zeitigt dies für den zu untersuchenden Lebenssachverhalt die in der Rechtsnorm festgelegte Rechtsfolge.
Beim Aufstellen von neuen bzw beim Novellieren bereits bestehender Normen muss sich der Rechtsetzer jedoch der (Umgangs-)Sprache und somit oftmals flexibler Ausdrücke bedienen, die sich – anders als etwa mathematisierte Logik – in ihrer Bedeutung oftmals innerhalb einer Bandweite bewegen. Dies führt dazu, dass der oben beschriebene Subsumtionsvorgang in manchen Fällen nicht problemlos möglich ist und in der Folge fraglich ist, ob für den zu untersuchenden Sachverhalt die in der Rechtsnorm angeordnete Recht...