Einführung in das Vorarlberger Baugesetz
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1I. Das Vorarlberger Baugesetz
1. Historische Kurzbetrachtung
Das am in Kraft getretene Vorarlberger Baugesetz („Vorarlberger Baugesetz neu“) hat das Vorarlberger Baugesetz 1972 („Vorarlberger Baugesetz alt“) abgelöst.
Mit diesem „neuen“ Baugesetz wurde eine umfassende Baurechtsreform durchgeführt, die einerseits im Zeichen von Deregulierung, Liberalisierung und Privatisierung stand und andererseits in der Wiederentdeckung des Schutzes des öffentlichen Interesses, insb der Interessen des Nachbarn.
Entwicklungen auf europäischer Ebene, aber auch praktische Erfahrungen auf nationaler Ebene veranlassten den Landesgesetzgeber, das Vorarlberger Baugesetz seit dem Inkrafttreten am – bis dato – insgesamt 18 Mal zu ändern. Die jüngste Änderung erfolgte im Rahmen des Sammelgesetzes zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung 2017, das am in Kraft getreten ist. Ob mit diesem Gesetz tatsächlich eine Vereinfachung und Entlastung der Bürger zu erwarten ist, wird sich zeigen.
S. 22. Anwendungsbereich
§ 1 Vlbg BauG regelt abschließend die Ausnahmen vom Geltungsbereich des Vorarlberger Baugesetzes. Demnach gilt das Vlbg BauG nicht für Bauvorhaben betreffend:
lit a: Eisenbahn-, Sc...