SWK-Spezial: Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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S. 79Beteiligungen im MinBestG
Christoph Marchgraber
1. Überblick
Beteiligungen können einen immensen Einfluss auf den Jahresüberschuss/-fehlbetrag der beteiligten Geschäftseinheit haben. Sowohl Ausschüttungen als auch Substanzwertänderungen (sei es durch die Bewertung oder im Falle der Veräußerung) wirken sich bilanziell ertragswirksam aus. Steuerlich werden Beteiligungen hingegen in vielen Jurisdiktionen teilweise oder vollständig steuerneutral behandelt. Insofern droht durch Beteiligungen eine Verzerrung des Effektivsteuersatzes, weil diese zwar den Jahresüberschuss/-fehlbetrag, nicht aber notwendigerweise den Steueraufwand des Gesellschafters beeinflussen. Aus diesem Grund sind in den §§ 17 bis 18 MinBestG Regelungen vorgesehen, die derartige Verwerfungen vermeiden sollen.
2. Die Behandlung von Dividenden gemäß § 17 MinBestG
Beteiligungserträge erhöhen den Jahresüberschuss/-fehlbetrag des Gesellschafters, bleiben aber in Österreich in der Regel gemäß § 10 KStG steuerfrei. Es ergibt sich also bezogen auf den Ausschüttungsbetrag beim Gesellschafter ein Effektivsteuersatz von null. Bei dieser permanenten Differenz handelt es sich allerdings nicht um eine wettbewerbsverzerrende Begünstigung, die durc...