SWK-Spezial: Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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S. 118Erstmalige Anwendung und Übergangsregeln
Florian Brugger / Alexander Eder / Markus Vaishor
1. Überblick
Der 10. Abschnitt des MinBestG enthält mit § 80 MinBestG eine für die erstmalige Anwendung des MinBestG zentrale Bestimmung. Der Begriff „Steuerattribute“ ist dabei als Synonym für die zu Beginn des Übergangsjahres bestehenden latenten Steueransprüche und -schulden zu verstehen. Es stellt sich bei der erstmaligen Anwendung des MinBestG nämlich die Frage, wie hoch der Anfangsbestand der latenten Steueransprüche und -schulden am Beginn des Jahres ist, für das erstmals angepasste erfasste Steuern ermittelt werden müssen. In welcher Höhe latente Steuern zu Beginn des Übergangsjahres angesetzt werden können, regeln § 80 Abs 1 und Abs 2 MinBestG. Eine wesentliche Zielsetzung dabei ist es, eine Verzerrung des Effektivsteuersatzes zu vermeiden, zu der es etwa bei Nichtberücksichtigung von aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen aus Zeiträumen vor Anwendung des MinBestG kommen würde. Dieser Anfangsbestand latenter Steueransprüche und -schulden ist der Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen nach dem 4. Abschnitt (Berechnung der angepassten erfassten Steuern) des MinBestG.
Darüber hi...