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Familienzeitbonus, politisches Ehrenamt und dauerhafte Wohngemeinschaft
Um Familienzeitbonus beziehen zu können, ist die Aufgabe jeder Erwerbstätigkeit für die Dauer der Familienzeit unabhängig vom Vorliegen einer damit verbundenen Sozialversicherung nötig. Ein politisches Ehrenamt ist aber keine Erwerbstätigkeit, weswegen auch eine damit verbundene Sozialversicherung für die Familienzeit unschädlich ist. Erstmals musste sich der OGH auch damit beschäftigen, auf welchen Zeitraum eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft angelegt sein muss, damit sie als dauerhaft gilt. Um dem Zweck der Familienzeit gerecht zu werden, darf dieser Zeitraum jedenfalls nicht extensiv ausgelegt werden ().
Sachverhalt
Der Kläger beantragte aufgrund der Geburt seines Sohnes Familienzeitbonus für die Zeit von bis (die Geburt des Sohnes war am ). Die Lebensgefährtin des Klägers arbeitet in der Steiermark und ist dort auch hauptwohnsitzlich gemeldet. Der Kläger ist in einer Stadt in Niederösterreich unselbständig beschäftigt und seit 2019 auch Stadtrat für Kultur in W*. Der Kläger und seine Lebensgefährtin verbringen immer wieder Tage zusammen in Niederösterreich und der Steiermark.
Bis war der Kläger in Niederösterreich hauptwohnsitzlich gemeldet. I...