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Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2024
In der PV-Info 4/2023 und 5/2023 wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss im Baugewerbe berichtet (Grafender, Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab , PV-Info 4/2023, Seite 2 ff, und Grafender, Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab , PV-Info 5/2023, Seite 3 ff). Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen. Erläuterungen und Beispiele wurden dem Rundschreiben der Geschäftsstelle Bau bezüglich Auslaufens der Beschäftigungsgruppe A1 entnommen.
Allgemeines
Die Kollektivvertragspartner haben sich im vergangenen Jahr auf einen Kollektivvertragsabschluss für zwei Jahre geeinigt. Als Erhöhungsprozentsatz für 2024 wurde eine Berechnung „Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,35 %“ für Arbeiter bzw „Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,25 %“ für Angestellte vereinbart. Da der VPI des entsprechenden Zeitraums (März 2023 bis Februar 2024) im Durchschnitt 6,8 % beträgt, ergibt dies eine
Lohnerhöhung per um 7,15 % und eine
Gehaltserhöhung per um 7,05 %.
Die neuen Lohn- bzw Gehaltstafeln können auf der Internetseite der Geschäftsst...