Wertpapierwissen für die Praxis
1. Aufl. 2024
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S. 421Teil 14: Wertpapiergeschäfte mit Kunden
1. Voraussetzungen
Will ein Kunde Wertpapiergeschäfte über seine Bank abwickeln, dann benötigt er dafür ein
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Wertpapierdepot(konto) | + | Wertpapier-Verrechnungskonto. |
1.1. Wertpapier-Depot
Auf einem Wertpapier-Depot werden die Wertpapier-Bestände des Kunden sowie dessen Zu- und Verkäufe verbucht. Da die auf dem Wertpapier-Depot erliegenden Wertpapiere dem Kunden – und nicht der depotführenden Bank! – gehören, scheinen sie nicht in der Bankbilanz auf.
So wie Gemeinschaftskonten gibt es auch Gemeinschaftsdepots in Form von UND- bzw ODER-Depots. Da vor allem mit der Eröffnung eines ODER-Gemeinschaftsdepots eine Schenkung verbunden sein kann, sollte geklärt werden, ob eine Schenkungsmeldung nach Schenkungsmeldegesetz abzugeben ist (ungeachtet weiterer schenkungsrechtlicher Erfordernisse).
Bei Depoteröffnung ist unbedingt zu klären, ob es sich um ein betriebliches Depot bzw ein Treuhand-Depot handelt. Betriebliche Depots und Treuhand-Depots können – ebenso wie Gemeinschaftsdepots – nicht in den bankbezogenen steuerlichen Verlustausgleich einbezogen werden.
1.2. Wertpapier-Verrechnungskonto
Um die mit den Wertpapieren zusammenhängenden Geldflüsse verbuchen zu kön...