Wertpapierwissen für die Praxis
1. Aufl. 2024
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S. 245Teil 7: Investmentfondsanteile
1. Grundlagen von Investmentfonds
1.1. Wesen
Ein Investmentfonds dient der gemeinsamen Verwaltung von Anlagen, er wird deshalb auch als „Kollektivanlage“ bezeichnet.
Das Fondsvermögen, an dem die Anleger beteiligt sind, wird von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwaltet. Investmentfondsanteile gehören deshalb zur Kategorie der Anteilswertpapiere.
Der Anleger trägt nicht nur das Risiko der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte, sondern auch das Risiko der „Bonität und Qualität“ des Fonds, gekennzeichnet durch effizientes Fondsmanagement, seriöse Veranlagungen usw. Dieses Risiko wird dadurch gemildert, dass Investmentfonds der Aufsicht durch die nationalen Aufsichtsbehörden unterliegen – desto kompetenter und strenger die Aufsicht, desto geringer ist dieses Risiko.
1.2. Grundprinzipien
Grundprinzipien von Investmentfonds sind:
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Risikostreuung = Diversifikation | Professionelles Fondsmanagement |
Die Veranlagungen werden nach Schuldner, Emittenten, Währungen, Regionen usw gestreut, um das Risiko durch diese Streuung möglichst gering zu halten (Prinzip der Diversifikation). | Das Fondsvermögen soll optimale Erträge erwirtschaften, weil der professionelle Fondsmanager ... |