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bau aktuell 2, März 2024, Seite 44

News – Aktuelles aus der Branche (I)

Novelle des Denkmalschutzgesetzes

Die aktuelle Novelle des DMSG ist grundlegender Natur; neben legistischen Maßnahmen, die das Gesetz leichter lesbar machen sollen, enthält sie auch einige neue Bestimmungen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die erstmalige Einführung einer Erhaltungspflicht, die verhindern soll, dass ein Grundstückeigentümer ein kulturhistorisch bedeutsames Gebäude so lange verfallen lässt, bis es abbruchreif ist (§ 4 DMSG). Dabei unterstützt der Bundesgesetzgeber entsprechende Regelungen, die zum Teil auch schon in den Bauordnungen enthalten sind (ErlRV 2463 BlgNR 27. GP, 4).

Von den Neuerungen dieser Novelle, die vielleicht weniger spektakulär sind, allerdings für die Bauwirtschaft eine – wenn auch hier untergeordnete – Bedeutung haben, ist die Bestimmung zu den archäologischen Zufallsfunden in § 8 DMSG hervorzuheben. Sie ist allerdings dem Grunde nach nicht neu. „Werden Gegenstände aufgefunden, die unter der Erd- oder Wasseroberfläche verborgen waren und von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung sind (archäologische Denkmale), so ist dies unverzüglich dem Bundesdenkmalamt zu melden.“ (§ 8 Abs 1 DMSG). Nach den Erläuterungen ist di...

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