StEntG | Standortentwicklungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 18 Inkrafttreten
EB zu § 18
Diese Bestimmung regelt das Inkrafttreten und verfügt, dass dieses Bundesgesetz mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, jedoch frühestens mit in Kraft tritt.