StEntG | Standortentwicklungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 15 Sprachliche Gleichbehandlung
EB zu § 15
Diese Bestimmung trägt den Bestrebungen nach Verwendung geschlechtsspezifischer Formen in Bundesgesetzen Rechnung.
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Angemerkt sei lediglich, dass sich die Regelung zur sprachlichen Gleichbehandlung generell einer gewissen Weiterentwicklung erfreut. Der deutlich ältere § 12 des Disziplinarstatutes für Rechtsanwälte zB lautet: „Die in diesem Vortrag verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.“