AngG | Angestelltengesetz
2. Aufl. 2015
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Übersicht
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I. Inkrafttreten des G und einzelner Novellen
1
Abs 1 regelt das ursprüngliche Inkrafttreten des AngG. Die Anordnung der Anwendung des AngG auf bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des AngG bestehende Dienstverhältnisse ist nur mehr von historischem Wert.
2
Im folgenden Abs 2 führt der Gesetzgeber einzelne durchgeführte Novellierungen seit an. Die gegenständliche Aufzählung suggeriert zwar eine vollständige Wiedergabe dieser Novellierungen, dieser Eindruck entspricht jedoch nicht der gesetzlichen Realität. So wurde die Novellierung von § 5 durch das BundesbahnstrukturG 2003 BGBl I 138 nicht in die Aufzählung aufgenommen (s § 5 Rz 12). Ebenso fehlt die Änderung der Abfertigungsbestimmungen des § 23a Abs 3 und 4 durch BGBl I 2009/116.
3
Nicht angeführt sind auch Änderungen insb des persönlichen Geltungsbereichs des AngG, wenn diese durch Anordnungen in anderen G erfolgt sind. So wurden zB durch § 19 Abs 5 PoststrukturG (Art 95 StrukturanpassungsG BGBl 1996/201) die Urlaubsersatzkräfte vom Geltungsbereich des AngG ausgenommen. Hingegen unterliegen AN der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (s § 1 Rz 86) gem § 4 des G über die Akademie ...