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Vorsteuerabzug bei Aufgabe der ursprünglich beabsichtigten Tätigkeit
immo aktuell 2021/27
Art 137, 168, 184 bis 187 MwStSyst-RL in der aktuellen Fassung
Skellefteå Industrihus AB, C-248/20
Ein Grundeigentümer, der bei der Errichtung eines zur Vermietung vorgesehenen Gebäudes für die Besteuerung optiert und die auf Erwerbe iZm diesem Bauvorhaben gezahlte Vorsteuer abgezogen hat, kann nicht dazu verpflichtet werden, diese gesamte Steuer zuzüglich etwaiger Zinsen unverzüglich zurückzuzahlen, weil das beabsichtigte Vorhaben, das zum Vorsteuerabzug berechtigte, zu keiner besteuerten Tätigkeit geführt hat. Die Bestimmungen der MwStSyst-RL stehen aber einer nationalen Regelung nicht entgegen, die vorsieht, dass die Vorsteuer in einem solchen Fall zu berichtigen ist.
Vorabentscheidungsersuchen und Vorlagefragen: Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art 137, 168, 184 bis 187, 189 und 192 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl L 347 vom , S 1; Mehrwertsteuersystemrichtlinie, im Folgenden: MwStSyst-RL). Es erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Skatteverk (Finanzbehörde, Schweden) und der Skellefteå Industrihus AB über die dieser auferlegten Verpflichtung, nach der Aufgabe eines Immobilieni...